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Kausalität: Was versteht der Mediziner, was der Jurist unter der Kausalität? Was ist der Unterschied zwischen der natürlichen und adäquaten Kausalität?

Ein Schaden muss mit einem Ereignis (Unfall, Arztfehler) verknüpft werden, um eine Haftung auszulösen. Dabei handelt es sich bei Körperschäden immer um medizinische Fragen, die mit den gesetzlichen Kausalitätsvoraussetzungen verknüpft werden müssen.

Eine zeitliche Abfolge – vorher keine Beschwerden, nachher Beschwerden – reicht für den Nachweis nicht aus.

Die überzeugende beweisrechtliche Argumentation bedingt eine Verknüpfung zwischen den evidenten Beweismassfaktoren und der aussagenlogischen Beweismassdefinition.

Fragen zur natürlichen Kausalität eines Körperschadens gehören zu den anspruchvollsten Beweisthemen in Personen- und Körperschadenprozessen. Sie werden oft gar nicht erkannt und können zu falschen Ergebnissen führen.

Richtige Fragen führen zu überzeugenden Entscheidungen. Diese bedingen eine vertiefte interdisziplinäre Prüfung der medizinischen Grundlagen und eine medico-legale Diskussion.

Wir haben die Kenntnisse und das Netzwerk dafür.

Demgegenüber ist die Adäquanz ein juristisches Konstrukt, welche die Zurechenbarkeit eines Schadens zu einer Folge vernünftig begrenzen soll. Die Adäquanz ist letztlich eine Fiktion, die sich nach dem gewöhnlichen Lauf und der allgemeinen Lebenserfahrung zu richten hat.

Die zentrale Frage ist allgemein ausgedrückt die, ob sich die posttraumatischen Beschwerden noch plausibel erklären lassen.

Auch die Adäquanz kommt bei Körperschäden ohne eine interdisziplinäre Verknüpfung nicht aus. Diese muss fachlich überzeugend und sachlich fundiert sein. Hierfür stehen wir ein.

Kinderschäden:

Diese gehören fachlich wie emotional zu den anspruchsvollsten Körperschäden überhaupt. Besonders betroffen machen die Geburtsschäden mit teils lebenslanger gravierender Pflegebedürftigkeit.

Ist die Pflege der Mutter oder des Vaters entschädigungspflichtig? Falls ja, wer hat wofür zu zahlen?

Bei der unentgeltlichen Angehörigenpflege der Mutter oder des Vaters handelt es sich um einen normativen Schaden, der aber nach einem berühmten Entscheid (Urteil des Bundesgerichts vom 24.3.2002, 4C_276/2001, Fall Kramis) als Schadenersatz anerkannt und bezahlt werden muss. Der Anspruch steht aber dem geschädigten Kind und nicht den Eltern zu.

Umfang und Höhe dieses Schadens hängen aber wieder von medizinischen und ergonomischen Erhebungen ab, insbesondere die Frage der Pflegebedürftigkeit. Wir klären und prüfen interdisziplinär ab. Das garantiert eine angemessene und erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche.