Privatversicherungsrecht

Durch die Zunahme der Leistungseinstellungen aufgrund interdisziplinärer Beurteilung im Bereich der Krankentaggelder kommt es vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten. Wir analysieren vertrauensärztliche Berichte und setzen berechtigte Ansprüche durch.

Die Leistungspflicht richtet sich grundsätzlich nach Vertrag. Massgebend sind auch die teilweise unklaren allgemeinen Vertragsbedingungen. Wir helfen Privatpersonen sich in diesem Dschungel zurechtzufinden und stellen die adäquate Beratung und Prozessvertretung der Versicherten sicher.

Des Weiteren bringt es das föderalistische System der Schweiz mit sich, dass jeder Kanton eigene Zuständigkeitsregeln kennt. Wir wissen, wo und wie Ihre Ansprüche geltend zu machen sind.