Sozialversicherungsrecht

Wir beraten und vertreten Privatpersonen in Verfahren der Invaliden-, Unfall-, Militär- und Krankenversicherungen, bei denen es beispielsweise um die Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, der Invalidität oder der Taggeld- und Rentenansprüche geht.

Im Besonderen übernehmen wir Beurteilungen bei schwierigen Kausalitätsstreitigkeiten im Unfallversicherungsrecht sowie medico-legale Analysen medizinischer Gutachten.

Nur mit einer fundierten interdisziplinären Basis wird die erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche möglich.