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Verjährung: Wie lange nach dem Unfall können Sie Ihre Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen? Welche Verjährungsfristen gelten in welchen Fällen? Wie kann die Verjährung unterbrochen werden?

Verwirkung: Eine Verwirkung liegt vor, wenn der Anspruch zufolge Zeitablauf dahingefallen ist. Verwirkungsfristen können im Gegensatz zu Verjährungsfristen nicht unterbrochen werden und ruhen auch nicht. Anders als die Verjährung ist die Verwirkung von Amtes wegen zu beachten und nicht erst auf betreffende Einrede hin. Verwirkungsfristen sind insbesondere in Kantonen bei Staatshaftungen anzutreffen.