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Jagderzeugnisse: Haben Sie sich an einer Bleikugel im Fleisch einen Zahn ausgebissen?

Wer hat für die Folgen aufzukommen? Handelt es sich um einen Unfall? Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat (Art. 4 ATSG).

Bei Zahnverletzungen beim Essen ist entscheidend, ob der äussere Faktor, d.h. die Bleikugel im Rehschnitzel, der zur Zahnverletzung geführt hat, üblicher Bestandteil des verarbeiteten Materials ist (z.B. Urteil des Bundesgerichts vom 18.01.2016, 8C_750/2015; Nüsse im Salat).

Diese Frage tangiert die Voraussetzung der Ungewöhnlichkeit. Eine Bleikugel im Rehschnitzel geht wohl über das Alltägliche und Übliche hinaus, weswegen die Ungewöhnlichkeit zu bejahen ist. Das Bundesgericht hat sich in der Vergangenheit mit vielerlei Essunfällen beschäftigen müssen und die Ungewöhnlichkeit z.B. beim Stein in einer als entkernt deklarierten Kirschen-Konfitüre, bei einem Olivenstein in einem entkernten Oliven-Beutel, bei einer Nussschale im Nussbrot oder bei Knochensplittern in einer Wurst bejaht. Die Unfallversicherung muss zahlen.