Evalotta Samuelsson zur fürsorgerischen Unterbringungen gegenüber 20-Minuten betr. dem Ereignis in Kerzers FR (Postautobrand):
Am 10. März 2026 hat sich in Kerzers FR ein 65-jähriger Schweizer in einem Postauto mit Benzin übergossen und angezündet, dabei kamen sechs Menschen ums Leben und fünf weitere wurden verletzt. Der mutmassliche Täter war der KESB bereits bekannt und wurde in einem Spital im Kanton Bern als vermisst gemeldet. Wie konnte der Mann das Spital einfach verlassen? Dazu Evalotta Samuelsson:
Grundsätzlich kann man nur dann am Verlassen einer Institution gehindert werden, wenn es dazu eine klare gesetzliche Grundlage gibt, wie zB eine FU, dann kann man die Einrichtung nicht frei verlassen. Zwangsmassnahmen (zB Fixierung) sind jedoch nur unter strenger Verhältnismässigkeitsprüfung zulässig. Die ärztliche Leitung kann Personen bis zu drei Tage gegen ihren Willen zurückbehalten, wenn eine konkrete ernsthafte Gefahr für die Person selber oder für Dritte besteht.
Wenn ein Patient: in nicht mehr auffindbar ist, gibt es kantonale Regeln sowie interne Richtlinien/Weisungen. Zuerst wird nach der Person gesucht, dann die zuständige Ärztin informiert und schliesslich wird beurteilt, ob eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt. Bei einer freiwilligen Hospitalisierung, ohne konkrete Gefährdung besteht i.d.R. keine Pflicht, die Polizei zu informieren. Sofern aber eine ernsthafte und konkrete Gefahr besteht, kann die Polizei beigezogen werden. Bei einer FU wird hingegen grds. umgehend die Polizei informiert und je nach dem auch die KESB oder eine gesetzliche Vertretung.
Eine Haftung auf Seiten des Spitals kommt in Betracht, wenn das Spital Abklärungs- oder Sicherungspflichten verletzt hat, indem zB keine genügende Risikoabklärung gemacht wird oder eine verspätete/unterlassene Anordnung einer FU. Private Kliniken haften nach Zivilrecht, während öffentlich-rechtliche Spitäler i.d.R. dem kantonalen Staatshaftungsrecht unterstehen. Entscheidend ist im Einzelfall, ob eine konkrete Gefahr erkennbar war, welche Massnahmen getroffen wurden und ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.
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